Sühnekreuz geweiht
Im Rahmen einer Flurprozession, zu der auch Mitglieder des Heimatgeschichtlichen Vereines Ebermergen gekommen waren, wurde das Sühnekreuz geweiht, das seinen Platz am Straßenrand auf dem Weg nach Fünfstetten gefunden hat.
Das Geschenk des Patenvereines Ebermergen an Mündling zur 1200Jahr-Feier wurde von Domkapitular Manfred Winter aus Eichstätt feierlich gesegnet und unter anderem mit folgenden Worten geweiht: „.....Stärke alle Menschen, die dieses Kreuz ehren, im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe. Lass alle, die hier vorübergehen, im Schutz des gekreuzigten Erlösers geborgen sein.“ Vorsitzender Martin Gehring sprach Gruß- und Dankesworte aus und betonte, dass die Errichtung des „Weißen Kreuzes“ für die Aufarbeitung der Geschichte Mündlings von großer Bedeutung sei. Josef Wenninger erinnerte an die Ursache und die Umstände, die vor über fünfhundert Jahren zur Errichtung eines Steinkreuzes an der vermutlich gleichen Stelle geführt haben: Konrad Maurer und dessen Sohn erschlugen im Jahre 1449 den Schuhmacher Jakob Oettinger aus Mündling. Die Täter und die Angehörigen des Ermordeten verglichen sich in einem Sühneverfahren und wählten Wolfgang von Hoppingen, Fritz von Waldt und Hans Beßmair zu Richtern. Fünfzig Seelenmessen mussten in der Pfarrkirche zu Mündling gelesen und sechsundfünfzig Pfund Wachs gegeben werden und zwar zwanzig Pfund für die Pfarrkirche in Mündling, zehn Pfund für St. Barbara gen Harburg, 5 Pfund in das Gotteshaus gen Sulzdorf, fünf Pfund für St. Jakob gen Appetshofen und sechs Pfund für St. Emmeran gen Wemding. Drei Wallfahrten waren weitere Bußen: Der Vater Konrad
Maurer musste nach Rom und Aachen, der Sohn Konrad nach Einsiedeln „Zu unserer lieben Frau“ pilgern. Die Errichtung eines Sühnekreuzes „4 Werkschuh ob der Erde hoch“ (dies entspricht ca. 108 Zentimeter) und die Zahlung von 60 rheinischen Gulden in drei Fristen und die Auflage, daß dies alles binnen eines Jahres zu geschehen habe, vervollständigte die Strafe. (Text: Maria Aucktor)