Wanderung durch die Karab
Fast schon zur Tradition geworden ist die Flurführung des Heimatvereins Mündling, welche seit 6 Jahren jeweils am 1. Mai durchgeführt wird. Über 80 Interessierte, darunter auch Auswärtige, waren der Einladung gefolgt, um die an Mündling grenzende Flur zu erkunden. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Martin Gehring übernahm Josef Wenninger die Leitung.
Ausgangspunkt war die Jäglishau in der Gunzenheimer Flur. Von da aus führte die Route zum Schlößle Bertenbreit, wo Wenninger folgendes zu be-richten wußte: In dieser Einöde wurde 1738 durch Abt Rogerius II. Friesl ein Wald- und Jagdschlösschen, ein zweigeschossiger Bau mit 5 Fensterachsen und 2 Ecktürmen erbaut.
Die herrliche Südanlage bot sich für die Mönche und Äbte des Klosters Kaisheim zur Sommerfrische an. 1802 jedoch nach der Säkularisation wurde das Schlössle privatisiert und verkauft. Die Gebäude links und rechts waren Wirtschaftsgebäude und Stallungen. Der Kanzleirat hatte hier seinen festen Wohnsitz. Im Jahre 1804 wurde das Schlössle abgerissen, der Originaldachstuhl befindet sich heute noch in Kaisheim in der Abteistraße.
In der Abteilung „Sulz“ traf die Gruppe auf ein Natur-reservat in welchem seit 1977 keine waldbaulichen Maßnahmen mehr durchgeführt werden dürfen, es dient zur wissenschaftlichen Forschung für den Staatsforst. Weiterhin konnten Reste der „Villa Rustica“ besichtigt werden. Typisch für eine Römische Siedlung, so Wenninger, seien der Südhang mit darüber liegender Wasserquelle.
Bei der Rückwanderung kam man an der Stelle vorbei, wo früher die „schöne Buche" stand (Buche mit einem Meter Durchmesser mit eingelassener Mutter Gottes).
Friedrich Schröppel, 2. Vorsitzender der Karabge-nossenschaft Harburg, erläuterte die Geschichte der Karab:
Die Karab ist eine im Bereich der Gemeinde Kaisheim, Gemarkung Gunzenheim, liegende Wald-fläche ca. 5 km östlich von Harburg. Das Nutzungs-recht am Karabwald ist in 124 gleiche Teile zerlegt, die mit bestimmten Anwesen nicht verbunden sind, sondern frei veräußert und vererbt werden können. Dies wurde in einem Vertrag zwischen der Stadtge-meinde Harburg und 124 Bürgern im Jahre 1856 festgelegt.
Wie jedoch Harburg in den Besitz der Karab kam, ist nicht bekannt. Eine Sage berichtet, nach welcher eine gewisse Hilaria der Schwiegertochter nach dem Leben trachtete und diese bei einer Fahrt am Rhein ertränken ließ. Am Sterbebett wollte sie ihre Blutschande tilgen und veranlasste eine Schenkung der Karab an den Markt Harburg.
In den 60er Jahren wurden 70000 Fichten in der Karab gepflanzt. Schröppel äußerte Bedenken über die Standfestigkeit der Nadelbäume, welche teilweise in staunassen Böden, ihren Halt unweigerlich verlieren werden.
Die Mündlinger und umliegende Ortschaften hatten das Streu- und Weiderecht in der Karab, das Graf Ottheinrich im 16. Jahrhundert erteilt hatte.
Bei der 1979 erstellten Waldhütte stärkten sich abschließend die Wanderer bei Kaffee und Kuchen.